Wer eine Klassenarbeit, einen Test oder eine andere schriftliche Prüfungsleistung wegen Krankheit oder aus anderem wichtigen Grund versäumt hat, kann diese Leistung an der Johanna bei einem Nachschreibetermin erbringen, wenn rechtzeitig vor dem Nachschreibetermin eine von der Schule akzeptierte Begründung vorgelegt und die Fehlzeit auf entschuldigt gestellt wurde. Die Schüler*innen bekommen dann eine Einladung zum jeweils nächsten schulweiten Nachschreibe-Termin.
Wer auch zum Nachschreibetermin wegen Krankheit nicht erscheinen kann, muss das mit einem ärztlichen Attest (kann auch von einer Rettungsstelle oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgestellt sein) nachweisen. Geschieht das, entstehen keine Nachteile! Die Lehrkraft entscheidet dann, welche Art von Ersatzleistung (zum Beispiel mündliche Prüfung) zu erbringen ist. Bei Nicht-Vorlage eines Attest, – wird das Versäumnis des Nachschreibetermins als unentschuldigt und die schriftliche Prüfungsleistung als nicht erbrachte Leistung (= 0 Punkte) gewertet.