Der Handlungsrahmen 2020/21 der Senatsverwaltung beinhaltet die Vorgabe, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Unterrichtswochen mindestens die Wochen-Stundentafel zu erteilen.
Wir würden auch bei diesem Szenario unserem Prinzip „Wir möchten jede*n Schüler*in möglichst jeden Schultag sehen“ verfahren und die Regelung so umsetzen, dass wir die dann halbierten Lerngruppen nach im Wochenwechsel alternierenden Vormittagen und Nachmittagen im Präsenzbetrieb unterrichten, während die jeweils andere Teilgruppe zeitgleich im Johanna-Homelearning (saLzH) arbeitet.
Weitere Angebote, an denen die Schüler*innen freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, Religions- und Weltanschauungsunterricht usw., finden nur dann in Präsenzform statt, wenn sie im üblichen Klassenverband stattfinden. Konkrete Absprachen zu alternativen Durchführungsformen sind zwischen der Schulleitung und den jeweiligen Trägern/Anbietern zu treffen.
Den Handlungsrahmen mit allen notwendigen Informationen zu Kommunikationswegen als auch schulinterne Regelungen finden sie hier.