Die Klasse wiederholen oder nicht?

Entscheidung bis Dienstag, 13.04.2021!

Im Februar 2021 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Mehrheit der den Berliner Senat tragenden Regierungsfraktionen eine wichtige Änderung des Schulgesetzes beschlossen: und zwar bezogen auf das Recht auf Wiederholung eines Schuljahres durch Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 10. Inzwischen liegen nun auch Ausführungsbestimmungen der Senatsverwaltung dazu vor: Danach müssen entsprechende Anträge auf Wiederholung der aktuell besuchten Klassenstufe Ihres Kindes bis zum 13. April 2021 bei der Schule eingereicht werden! Dieses Datum ist eine Ausschlussfrist! Das heißt, dass Anträge mit späterem Eingangsdatum nicht berücksichtigt werden können!

Die wichtigste Änderung ist folgende: Zwar muss für die Wiederholung einer Klassenstufe nach wie vor ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden, dieser kann jedoch, wenn ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Schulleitung wahrgenommen wurde, von dieser nicht mehr abgelehnt werden.

Diese Neuregelung stellt die Schulen vor erhebliche planerische und organisatorische Herausforderungen, vor allem in Bezug auf Wiederholer*innen aus den Jahrgängen 10 und 7, für die das bedeuten kann, dass zusätzliche Klassen eingerichtet werden müssen. Deshalb hat die Senatsverwaltung jetzt für das entsprechende Antragsverfahren einen zeitlichen Fahrplan mit klar definierten Fristen festgesetzt, zu dem auch die berlinweit einheitlich festgelegte Einreichungsfrist gehört. Alle weiteren Informationen dazu erhalten die Erziehungsberechtigten über die bewährten Informationskanäle unserer Schule.