„Corona-Hinweis“ zum Eltern-Schüler-Sprechtag am 29.10.

Nicht für die Johanna-Schulfamilie, aber im Sinne der Pandemie-Regelungen gelten alle außer unseren Schüler*innen und Beschäftigten als „schulfremde“ Personen, die unser Schulgebäude nur mit einem sogenannten „3-G-Nachweis“ (geimpft, genesen oder getestet) betreten dürfen.

Bitte also für den kommenden Eltern-Schüler-Sprechtag am 29.10., die den zeitweisen Aufenthalt bei uns erforderlich machen, unbedingt einen der drei Nachweise mitbringen – und auf Nachfrage vorlegen. Ein Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände außerhalb offizieller Termine ist nicht erlaubt. Wir bitten um Beachtung dieser Vorschrift auch beim Bringen oder Abholen von Schüler*innen.