Anmeldezeitraum 7. Jahrgang: Johanna als ‚Erstwunsch-Schule‘
Liebe Eltern /Erziehungsberechtigte!
Um für Ihr für Kind einen Schulplatz im 7. Jahrgang einer staatlichen weiterführenden Schule zu erhalten, müssen Sie bitte Ihre Anmelde-Unterlagen entweder an der im offiziellen Anmeldebogen als „Erstwunsch“ genannten Schule innerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums abgeben, oder danach in dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schulamt.
Die Schulen dürfen Ihre Unterlagen nur innerhalb des offiziellen Annahmezeitraums vom 14.-22. Februar 2023 annehmen. In dieser Zeit sind aber zugleich alle staatlichen weiterführenden Schulen zur Annahme Ihrer Unterlagen verpflichtet. Lassen sie sich also keinesfalls abweisen, wie es in den letzten Jahren an einigen Schulen vorgekommen sein soll. Die Verweigerung der Annahme durch die von Ihnen angegebene Erstwunsch-Schule ist rechtswidrig und damit ggfs. ein Widerspruchs- bzw. Klagegrund gegen einen darauf basierten Ablehnungsbescheid durch den Schulträger..