Die Spannung steigt: Wer gehört zum neuen 7. Jahrgang der Johanna?

Diese Post wird besonders sehnlich von Eltern erwartet und wir drücken allen die Daumen: Hat mein/unser Kind einen Platz an der Johanna als Erstwunsch-Schule bekommen? Hier kommen noch einmal ein paar Kurzinfos zu den Chancen:

Ergänzend zu den Erstwünschen berücksichtigt der Schulträger (Schulamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg) schulgesetzkonform im dafür vorgeschriebenen Rahmen auch „Geschwister-Anträge“ und natürlich die Bewerbungen für Kinder mit Förderstatus. Daher können wir nicht vorhersehen, wie viele Erstwunsch-Bewerbungen zum Zuge kommen werden. Klar ist: Die Johanna war erneut „übernachgefragt“ erhielt also mehr Erstwunsch-Bewerbungen als Plätze verfügbar waren.

Zur Orientierung geben wir gerne nochmal die Infos, die wir bereits zu unterschiedlichen Anlässen und über verschiedene Kanäle – z.B. am Tag der offenen Tür im Dezember 2023, auf unserer Webseite und bei Vorstellungsgesprächen – kommuniziert hatten:

Für Schulplätze an übernachgefragten Schulen gibt es schulgesetzlich festgelegte Vergabe-Regularien, an die auch die Johanna-Eck-Schule gebunden ist.

Alle Aufnahme-Bescheide werden berlinweit – zentral vom jeweiligen Schulträger – an die Erziehungsberechtigten versandt. Wenn es mit dem Erstwunsch geklappt hat, erhalten Sie den Aufnahme-Bescheid – ggfs. zusammen mit zusätzlichen Formularen von der jeweiligen Erstwunsch-Schule. Wenn es nicht mit dem Erstwunsch geklappt haben sollte, bekommen Sie einen Bescheid des Schulamts über die Aufnahme an einer anderen weiterführenden Schule (zum Beispiel dem „Zweitwunsch“) zugesandt und sollten sich dann umgehend dort melden.