Zahlungsnachweise für Schulbuchfonds bis Ende Januar 2021 vorlegen
Zu Beginn des Schuljahres wurden Schulbücher an diejenigen Schüler*innen ausgeliehen, deren Erziehungsberechtigte eine „Teilnahmeerklärung“ unterschrieben und mit ihrer Unterschrift die Einzahlung/Überweisung des Teilnahme-Betrags zugesagt hatten. Wir bitten, die erfolgte Einzahlung/Überweisung bis Ende Januar 2021 nachzuweisen. Details hierzu erfahren Sie aus dem entsprechenden Elternbrief.