In ihrer letzten Sitzung des zurückliegenden Schuljahres hat die Schulkonferenz – mit vorheriger Zustimmung der Gesamtschülervertretung (GSV) , Gesamtkonferenz (Kollegium) und Gesamtelternvertretung (GEV) beschlossen, für den Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21 nun  8:30 Uhr festzulegen. Mit dieser Neuerung verbunden ist die in den Corona-Wochenschon eingeübte, leicht abgewandelte Einlass-Regel: Um pünktlich zum Unterrichtsbeginn an seinem (vorbereiteten) Platz sitzen zu können, ist das Eintreffen bis 8:25 Uhr notwendig!

Wer zu spät kommt, wird künftig am Eingang zur Schulstation vom sozialpädagogischen Team in Empfang genommen, und so zum Unterricht gebracht, dass die Klasse/Lerngruppe möglichst wenig gestört werden muss. Für zu Hause bekommst Du eine Benachrichtigung über deine Verspätung, die Du bitte – von deinen Erziehungsberechtigten – unterschrieben am nächsten Tag wieder mitbringst. Verspätungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldigt und tauchen im Zeugnis auf. Der Stand des „Verspätungskontos“ wird für Deine Erziehungsberechtigten online einsehbar sein. Pünktlichkeit ist ein Zeichen der Wertschätzung für andere:  Für die Lehrkräfte, deren sorgfältig vorbereiteter Unterricht unterbrechungsfrei bleiben soll und für Deine Mitschüler*innen , die ohne Störungen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen wollen.