Johanna Eck & Wir

"Die Menschen, so will es mir scheinen, bilden eine große Einheit, und wo sie einander unrecht tun, schlagen sie sich selbst und allen ins Gesicht."

Johanna Eck, Gerechte unter den Völkern

Johanna Anmelde-Alphabet für Schulplätze

Berlinweit / allgemein:     Die ‚Erstwunschschule’ hat für Sie zweierlei Bedeutung: Individuell ist es jene Schule, an der Sie sich mit Priorität einen Schulplatz für Ihr Kind wünschen. Die Zuweisung der Schulplätze erfolgt durch die Schulämter per Brief an die jeweils in den Anmeldeunterlagen angegebene Adresse. Zweitens ist berlinweit die Abgabe der Anmelde-Unterlagen so geregelt, dass die angegebene Erstwunschschule zunächst Abgabestelle für Ihre Unterlagen innerhalb des Anmeldezeitraums ist, danach oder bei Verzicht auf Schulwünsche das Schulamt. Besonders für den Fall, dass die per „Erstwunsch“ ausgewählte Schule stark nachgefragt sein sollte, empfiehlt sich die Angabe eines Zweit- bzw. Drittwunsches; verpflichtend sind diese Angaben jedoch nicht. Wichtig: Die Annahmestellen dürfen Ihre Unterlagen nur vollständig entgegen nehmen.

„Johanna spezial“:  Da – auch wegen der starken Nachfrage – bis zum Versand der Schulplatz-Mitteilungen am 03.06.2022 noch nicht klar ist, an welcher Schule Ihr Kind einen Schulplatz für die kommenden 7. Klasse erhalten wird, beschränken wir uns, was Ihre Informationen/Unterlagen betrifft, im Wesentlichen auf die berlinweit vorzulegenden Anmelde-Unterlagen, die von uns an das Schulamt weitergegeben werden. Wir bitten Sie jedoch um das Ausfüllen eines Datenbogens, damit wir rasch mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen können, deren Kinder einen Schulplatz bei uns erhalten haben. Sollte die Johanna-Eck-Schule als Ihr Erstwunsch nicht zum Zuge kommen und Ihr Kind einen Platz an einer anderen Schule zugewiesen bekommen, vernichten wir die nicht mehr benötigten Datenbögen. Eine Weitergabe an andere Schulen ist datenschutzrechtlich nicht zulässig und daher auch auf Wunsch der Erziehungsberechtigten nicht möglich.

Berlinweit/allgemein: In der Entscheidung über die Auswahl einer Erstwunsch-Schule sollten Sie sich vor allem von inhaltlichen Aspekten leiten lassen, nicht nur nach dem „Ruf“ einer Schule oder nach statistischen Kriterien, wie etwa der Übernachfrage gehen. Eine weniger bekannte Schule kann mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung genau die richtige für Ihr Kind sein, während selbst eine hohe (Über-)Nachfrage einer Schule keine Garantie dafür bietet, dass Ihr Kind sich dort wohl fühlen wird. Der sogenannte „Ruf“ einer Schule kann auf Kriterien beruhen, die für Sie vielleicht gar nicht die entscheidenden sind, und muss nicht mehr der Realität vor Ort entsprechen. Es dauert oft einige Zeit, bis sich der Ruf einer Schule zum Positiven verändert, bzw. „zu bröckeln“ beginnt.

„Johanna spezial“:  Nach einem inhaltlichen und personellen Umbruch im Jahr 2019 hat die Johanna-Eck-Schule von Jahr zu Jahr stark an Attraktivität gewonnen. Im letzten Schuljahr wurden wegen der stark angestiegenen Nachfrage fast alle Jahrgangsplätze 7 an „Erstwunsch“-bewerber*innen vergeben, sodass selbst „Zweitwünsche“ für die Johanna mehrheitlich NICHT zum Zuge kamen. Für das kommende Jahr erwarten wir eine ähnliche Nachfrage, die dazu führen würde, dass ausschließlich „Erstwünsche“ vom Schulamt Berücksichtigung finden werden – und hier auch nicht alle. Drittwünsche kamen in den letzten beiden Jahren an der Johanna nicht mehr zum Zuge. Unabhängig davon ist für uns die Nachfrage nach unseren Schulplätzen zwar Anerkennung für die von uns geleistete Arbeit aber weder ein inhaltliches Ziel noch Qualitätsmerkmal, sondern lediglich ein Indikator – besonders für unsere Neuaufstellung in den zurückliegenden zwei Jahren.

Berlinweit / allgemein:     Zur Anmeldung mitzubringen, sind das Halbjahreszeugnis, die sogenannte ‚Förderprognose‘ mit der gewichteten Durchschnittsnote der Zeugnisse der zurückliegenden eineinhalb Grundschuljahre, der ausgefüllte Anmeldebogen sowie eventuell weitere von der entsprechenden Schule (siehe auch: Datenbogen der Johanna als Erstwunsch-Schule) vorgegebene Unterlagen. Neben der Erstwunsch-Schule kann auch noch eine Zweit- und Drittwunschschule angegeben werden, was durchaus sinnvoll ist (siehe auch: Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch), aber nicht verpflichtend.

„Johanna spezial“:           Wir haben in den letzten zwei Jahren kaum Abgangs-/Wechsel-Wünsche zu anderen Berliner Schulen verzeichnet. Dennoch werden immer mal wieder Schulplätze durch familiäre Umzüge in andere Städte/Regionen frei. Diese werden gerne – und nach pädagogischen Maßgaben – „extern“ an neue Schüler*innen vergeben (siehe „Quereinstieg an der Johanna“)“.

Berlinweit allgemein:       Der offizielle Anmeldezeitraum wird von der Senatsverwaltung jedes Jahr berlinweit festgelegt (für dieses Jahr: vom 15. bis zum 23. Februar 2022). Nur in dieser Zeit ist die Teilnahme am ‚Normalverfahren‘ durch Abgabe der Anmeldeunterlagen für ihr Kind möglich – und zwar an der sogenannten „Erstwunsch-Schule“. Danach können die Anmeldeunterlagen nur noch bei den bezirklichen Schulämtern abgegeben werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen wir als Schule keine Anmeldeunterlagen annehmen. Wer den Anmeldezeitraum – aus welchen Gründen auch immer – „verpasst“ hat, zum Beispiel durch Zuzug nach Berlin nach Ablauf des Anmeldezeitraums muss sich ans Schulamt wenden.

„Johanna spezial“:          Wenn Sie sich einen Schulplatz im jeweils neuen 7. Jahrgang der Johanna-Eck-Schule wünschen, gilt: Wegen der stark angestiegenen Nachfrage nach unseren Schulplätzen sind Vorlagen aller im berlinweit geregelten Anmelde-Verfahren nur noch als „Erstwunsch“ aussichtsreich.

Berlinweit /allgemein:      Die Senats-Schulverwaltung begrüßt es, wenn Schüler*innen über mögliche Klassenreisen etc. im Rahmen von Schul- und Klassenpartnerschaften hinaus individuelle Auslandsschulzeiten absolvieren. An Gymnasien sind solche Zeiträume wegen der MSA-Prüfungen relativ schwierig unterzubringen.  

„Johanna spezial“:          Nicht nur in Vorbereitung auf den Aufbau der Gemeinschaftsschule engagiert sich die Johanna für Ihre Schüler*innen in Hinblick auf Auslandsaufenthalte. Wir beraten und unterstützen unsere Schüler*innen entsprechend, auch für die Zeit nach der 10. Klasse, die derzeit noch außerhalb der Johanna realisiert wird. Wir helfen unseren Schüler*innen auch jetzt schon bei der Gewinnung von Teil- und Vollstipendien. Wir finden, die Wahrnehmung solcher Chancen sollte nicht von familiärer Finanzkraft abhängig sein!

Berlinweit / allgemein:     Die Schulplatzvergabe erfolgt durch die bezirklichen Schulämter, die sich bemühen, die Schulwünsche der Erziehungsberechtigten soweit als möglich zu berücksichtigen. Die Informationen über die jeweils individuellen Schulplatz-Zuweisungen werden von allen Berliner Schulämtern als behördliche Bescheide zu einem einheitlichen Termin versandt (2022: Freitag, 03. Juni 2022) und treffen in der Regel in der Folgewoche bei den Erziehungsberechtigten an. Dabei werden die in den Anmelde-Unterlagen angegebenen Adress-Daten genutzt. Da es sich bei den Briefen um behördliche Bescheide handelt, stellen Sie – z. B. bei Umzug – bitte sicher, dass Sie dem Schulamt rechtzeitig Adressänderungen melden und dass die Adresse auch „zustellfähig“ ist, also Sie dort offiziell registriert sind.  

„Johanna spezial“: …keine speziellen Informationen.

Berlinweit / allgemein:     Während es für die Grundschulen in Berlin sogenannte „Einzugsgebiete“ gibt, ist das für die weiterführenden Schulen nicht der Fall. Da die Schüler*innen diese Schulen bis mindestens zur 10. Klasse besuchen und inhaltliche Ausrichtungen für die Schulwahl an Bedeutung ebenso gewinnen, wie die Nähe des Wohnorts zur Schule an Bedeutung verliert, sollten auch Sie das Kriterium „Die Schule liegt bei uns um die Ecke“ in der Regel nicht zum wichtig(st)en Entscheidungsgrund machen, zumal sich während der Jahre, die Ihr Kind die weiterführende Schule besuchen wird, ja auch Umzüge innerhalb Berlins ergeben können. Auch wenn Ihr Kind dadurch einen deutlich längeren Schulweg als bisher hat und eventuell erstmals „Fahrschüler*in“ wird, bedenken Sie, dass die meisten Kinder das durchaus positiv aufnehmen und als Zugewinn an Selbstständigkeit erleben.

„Johanna spezial“:          Wir wünschen uns vor allem Schüler*innen, die sich bei uns wohl fühlen. Dafür ist nach unserer Erfahrung die Auswahl unserer Schule nach qualitativen Gesichtspunkten wichtig. Bildungsfremde Kriterien – wie etwa Schulnähe zum Wohnort – sind nach unserer Erfahrung in aller Regel untauglich als Entscheidungsgrund. Der anfangs noch mit „klopfendem Herzen“ zurückgelegte neue Schulweg wird schnell zur Routine und wir beobachten bei unseren „Fahr-Schüler*innen“, dass sie die „Sternfahrt“ zur Schule (…bei der an fast jeder Station jemand aus dem eigenen Jahrgang in die „Öffis“ dazu steigt) durchaus genossen wird.

Berlinweit / allgemein:     Die sogenannte Förderprognose ist Bestandteil der von Ihnen im berlinweit festgelegten Anmelde-Zeitraum vorzulegenden Anmeldeunterlagen. Sie fasst die schulischen Leistungen Ihres Kindes der letzten eineinhalb Jahre Grundschulzeit (also des 2. Halbjahres der 5. Klasse, und des 1. Halbjahres der 6. Klasse) zusammen und gibt weitere Hinweise. Dieses Formular wird von der Grundschule Schule nach den vorliegenden Daten erstellt und ausgegeben – in der Regel zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse. Bitte achten sie darauf, dass ALLE Angaben zutreffend und aktuell sind. Nicht selten fallen dabei zum ersten Mal falsche Schreibweisen von Namen, falsche Geburtsdaten o.ä. auf.

„Johanna spezial“:          Wir erleben immer wieder, dass Eltern, die ihre Unterlagen bei uns als ‚Erstwunschschule‘ abgeben möchten, auf falsch geschriebene Namen etc. hinweisen oder diese selbst handschriftlich korrigieren. Solche eigenhändig veränderten amtlichen Dokumente dürfen wir nicht annehmen! Notwendige Änderungen können nur durch die ausstellende Grundschule erfolgen, entweder durch Neuausstellung des amtlichen Dokuments oder durch unterschriebenen und datierten Änderungsvermerk einer in der Schule dazu autorisierten Person.

Berlinweit / allgemein:     Sofern Ihr Kind einen anerkannten „Förderstatus“ zuerkannt bekommen hat, kann der Aufnahmeantrag in eine 7. Klasse innerhalb eines besonders geschützten Schulplatz-Kontingents berücksichtigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Nachweis einer ausstellungsberechtigten Institution/Behörde erforderlich, der zudem noch mindestens bis zum Jahresende des Aufnahmejahres gültig sein muss. Bitte vergewissern Sie sich, dass ein Ihnen vorliegender Bewilligungsbescheid diese notwendigen Voraussetzungen erfüllt und kümmern Sie sich bei vorzeitigem Ablauf rechtzeitig um Erneuerung!  Für laufende Antragsverfahren wird mindestens eine Bestätigung der bearbeitenden Behörde verlangt, ohne Berücksichtigungsgarantie.

„Johanna spezial“:          Wir haben als Schulfamilie ausgesprochen positive Erfahrungen mit Kindern gemacht, die den Förderstatus „Geistige Entwicklung“ zuerkannt bekommen haben, und haben uns deshalb – besonders in den zurückliegenden zwei Jahren besonders um Inklusion und Integration dieser Kinder bemüht, was inzwischen auch von entsprechenden Förder-Schulen/Zentren anerkannt und geschätzt wird; darauf sind wir ein bisschen stolz. Wir nehmen Kinder mit Förderstatus „Geistige Entwicklung“ fast immer positiv wahr – pubertäre Ausreißer inklusive – und zwar sowohl für die betreffenden Kinder selbst als auch bereichernd für die Schulgemeinschaft insgesamt. Selbstverständlich sind ihnen grundsätzlich alle unterrichtsergänzenden Angebote (z.B. AGs) und Formen des Engagements für die Schulgemeinschaft (z.B. in unserem Team der Johanna-Botschafter*innen) zugänglich.

Berlinweit / allgemein:     In den Anmelde-Unterlagen erscheinen sowohl in der Förderprognose als auch im Anmeldebogen unterschiedliche Schulformen, die von der Grundschule empfohlen werden, bzw. von den Erziehungsberechtigten gewählt werden können. Die Schulformempfehlung der Grundschule orientiert sich am Notendurchschnitt der Förderprogno9ose nach berlinweit festgelegten Werten, die Erziehungsberechtigten sind davon unabhängig grundsätzlich frei in der Entscheidung für eine von ihnen präferierte Schulform. Bei Empfehlungen Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule (ISS) / Gemeinschaftsschule, bzw. ISS / Gemeinschaftsschule spielt für Erziehungsberechtigte oft die Frage eine Rolle, ob Integrierte Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe besitzen oder in Aussicht haben.

„Johanna spezial“:          Die Johanna-Eck-Schule befindet sich im fortgeschrittenen Anerkennungsverfahren als (künftige) „Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe“. Die Chancen stehen sehr gut, da wir inzwischen nicht nur entsprechenden Rückhalt  aus der zuständigen Senatsverwaltung haben, sondern auch die entscheidenden bezirklichen Gremien zunehmend Zustimmung signalisieren, zumal die baulichen Planungen der Berliner Schulbau-Offensive entsprechende Gebäudeteile vorsehen! Wir sind aktuell also noch nicht in der Lage, Ihnen versprechen zu können, dass Ihr Kind bei Eignung auch sein Abitur bei uns ablegen können wird, aber sehr zuversichtlich, dass dieses sehr wohl der Fall sein wird: Für den aktuellen Aufnahmejahrgang 2022/2023 würde die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe zu Beginn des Schuljahres 2026/27 ausreichend sein.

Berlinweit / allgemein:     Für Geschwisterkinder gibt es im Anmeldeverfahren einen speziellen ‚Aufnahmekorridor‘, den Sie nutzen können, allerdings sofern das ältere Kind am Beginn des neuen Schuljahres noch Schüler*in der Erstwunsch-Schule ist. Dieses „Geschwisterprivileg“ führt immer wieder zu Missverständnissen, weil die Erziehungsberechtigten irrtümlich den Zeitpunkt des Aufnahmeantrags als Bezugspunkt vermuten – was nicht zutreffend ist. Wenn das ältere Kind die Schule vor Beginn des neuen Schuljahres (zum Beispiel nach der 10. Klasse) verlässt, ist das so genannte „Geschwisterprivileg“ nicht wirksam.   

„Johanna spezial“:          In der Schulfamilie unserer Johanna-Eck-Schule haben wir grundsätzlich gute Erfahrungen mit Geschwisterkindern. Dennoch bitten wir zu bedenken, dass Kinder unterschiedlich sind und es durchaus sein kann, dass ein Geschwisterkind mit besonderen Interessen, Talenten etc. als die der älteren Schwester oder des älteren Bruders an einer anderen Schule besser aufgehoben wäre.

Berlinweit / allgemein:     Ebenso wie für Geschwisterkinder und für Kinder mit Förderstatus ist für so genannte „Härtefälle“ ein besonderer Aufnahme-Korridor vorgesehen. Hier gibt es weder feste Quoten noch allgemein definierte Kriterien. Ein entsprechender Härtefallantrag ist deshalb besonders sorgfältig zu begründen. Über die Berücksichtigung des Antrags entscheidet nicht die gewünschte Schule sondern das zuständige Schulamt.

„Johanna spezial“:          Auch wenn die Johanna über Härtefallanträge nicht entscheiden kann, sind wir dankbar für Information darüber, ob und mit welcher Begründung ein solcher Antrag zur Entscheidung ggfs. durch Sie an das zuständige Schulamt gestellt wird.

Berlinweit / allgemein:       Der von der Grundschule Ihres Kindes ausgereichte Anmeldebogen erhält seine Gültigkeit durch einen darauf aufgebrachtes ‚Hologramm‘-Sticker, ohne den Ihre Unterlagen leider nicht angenommen werden dürfen. Auch die Annahme von Kopien, die den Holgramm-Sticker zeigen, ist leider nicht zulässig.

„Johanna spezial“:             Wir prüfen Ihre Unterlagen in Ihrem und Ihres Kindes Interesse auf Vollständigkeit, also auch auf Vorhandensein des Zertifizierungs-Hologrammstickers.

Berlin / allgemein:            Keine besonderen Regularien, außer für Schulen besonderer pädagogischer Prägung, wie etwa für Staatliche Europaschulen Berlins, Musik-Gymnasien etc.

„Johanna spezial“:          Wir freuen uns über Information besonderer Interessen, Hobbies etc. Ihres Kindes!

Berlin / allgemein:                           Ende Januar, in diesem Jahr voraussichtlich am 28.01.2022, erhalten die Berliner Grundschulkinder ihre Zeugnisse. Die 6.Klässler*innen unter ihnen erhalten gleichzeitig die erforderlichen Anmelde-Unterlagen für die weiterführende Schule. Überprüfung aller Dokumente auf Richtigkeit aller persönlichen Daten ist zu empfehlen, um im Anmeldeverfahren keine unangenehmen und zeitfressenden Überraschungen mit falschen Namensschreibweisen, Geburtsdaten o.ä. zu erleben.

„Johanna spezial“:          Wegen der erwartbar großen Nachfrage für unsere Schulplätze des kommenden 7. Jahrgangs vergeben wir Termine für unsere Kennenlern-Gespräche auch außerhalb des berlinweiten Anmelde-Zeitraums, also zum Beispiel bereits für den Januar. Es hat weder Vor- noch Nachteile, wenn Sie einen Termin außerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums vereinbaren/genannt bekommen. Ihre Unterlagen können Sie unabhängig vom individuellen Gesprächstermin im Anmeldezeitraum an unserer Schule abgeben. Bitte weisen sie dann auf den ergänzenden Gesprächstermin hin!

Um unsere Johanna kennenzulernen, müssen Sie mindestens diese Website durchstöbern! 🙂

Berlinweit / allgemein: Die Schulen regeln als „Erstwunschschulen“ eigenverantwortlich ergänzende Prozeduren zum offiziellen Aufnahmeverfahren die gewünschten konkreten Ergänzungen. Inzwischen gehen immer mehr Schulen dazu über, Gesprächstermine zu vereinbaren. Für solche Termine, die wir auf Anfrage von Ihnen auch schriftlich bestätigen, sind Ihre Kinder vom Unterricht an der Grundschule befreit, sofern der Termin von Ihnen dort rechtzeitig angemeldet wird. Bitte stellen Sie sicher, dass ein von uns vorgeschlagener Termin nicht mit Erfordernissen der Grundschule kollidiert.

„Johanna spezial“:          Wenn wir Ihre Erstwunsch-Schule sind, möchten wir Sie und Ihr Kind persönlich kennenlernen, so wie Sie wahrscheinlich auch uns. Für uns ist das auch wichtig, damit wir nach der Verteilung der Schulplätze, für die wir ihnen die Daumen drücken, eine pädagogisch sinnvolle Zusammensetzung der neuen 7. Klassen auf den Weg bringen können, mit der auch ihr Kind sich dann möglichst wohl fühlen kann. Für ein solches Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch rechtzeitig vor dem Beginn des Anmeldezeitraums einen Termin über unser Schulbüro/Schulleitungs-Sekretariat. Das Gespräch findet mit dem Schulleiter oder dem Mittelstufen-Koordinator statt. Wir wünschen uns hierfür auf jeden Fall ausdrücklich die gemeinsame Teilnahme der Sorgeberechtigten und natürlich des anzumeldenden Kindes!