Erinnerung an Beurlaubungsregeln in Nähe der Sommerferien
Auch in Pandemiezeiten und für den derzeitigen Wechsel-Unterricht gelten die üblichen Freistellungs- und Beurlaubungsregeln:
- Freistellungen und Beurlaubungen für so genannte „Ferienanschlusstage“ unmittelbar vor oder nach Schulferien sind schulgesetzlich verboten und nicht möglich.
- Freistellungen vom Unterricht (für besondere familiäre Anlässe, Teilnahme an Wettbewerben etc.) bis zu zwei Tagen: durch die Klassenleitung (im gesetzlich zulässigen Rahmen; s.o.: Ferienanschlusstage)
- Beurlaubungen vom Unterricht für mehr als zwei Tage: durch die Schulleitung (im gesetzlich zulässigen Rahmen; s.o.: Ferienanschlusstage).
Für ungenehmigte, nicht krankheitsbedingte Abwesenheiten von Schüler*innen an „Ferienanschlusstagen“ ist die Johanna-Eck-Schule gehalten, Schulversäumnisanzeigen zu stellen.