Erinnerung an Beurlaubungsregeln in Nähe der Sommerferien

Auch in Pandemiezeiten und für den derzeitigen Wechsel-Unterricht gelten die üblichen Freistellungs- und Beurlaubungsregeln:

  1. Freistellungen und Beurlaubungen für so genannte „Ferienanschlusstage“ unmittelbar vor oder nach Schulferien sind schulgesetzlich verboten und nicht möglich.
  2. Freistellungen vom Unterricht (für besondere familiäre Anlässe, Teilnahme an Wettbewerben etc.) bis zu zwei Tagen: durch die Klassenleitung (im gesetzlich zulässigen Rahmen; s.o.: Ferienanschlusstage)
  3. Beurlaubungen vom Unterricht für mehr als zwei Tage: durch die Schulleitung (im gesetzlich zulässigen Rahmen; s.o.: Ferienanschlusstage).

Für ungenehmigte, nicht krankheitsbedingte Abwesenheiten von Schüler*innen an „Ferienanschlusstagen“ ist die Johanna-Eck-Schule gehalten, Schulversäumnisanzeigen zu stellen.