Auch nach Rückkehr in die Präsenz: Johanna stays online!

Zur Rückkehr in den Präsenzunterricht erinnert die Johanna an die drei wichtigsten Online-Regeln, von denen die meisten schon vor dem Hybrid-Unterricht und „HomeLearning“ galten:

  1. Online gehen Schüler*innen innerhalb und außerhalb des Unterrichts nur mit Erlaubnis eines Erwachsenen, gleich über welches Endgerät. Mitgeführte private Endgeräte (inkl. Zubehör) sind ausgeschaltet und verlustsicher am Körper verwahrt.
  2. Abwesenheitsmeldungen: …werden an die dafür vorgesehene elektronische Jahrgangsadresse gemailt und ersetzen nicht die schriftliche Entschuldigung. „Krankmeldungen“ können auch bereits am Vortag gemailt werden, wenn sich das Fehlen vom Unterricht bereits abzeichnet.
  3. Neu: In der Pandemie stärker oder neu genutzte Informations- und Lern-Plattformen bleiben auch in Präsenzzeiten in Verwendung – natürlich auch im kommenden Schuljahr. Hybrid-Unterricht wird als Abwesenheits-Option weiterentwickelt.

Zu Details dieser Regel(unge)n können unsere Schüler*innen und die Erziehungsberechtigten sich wie immer vor Ort und/oder online näher informieren.

Details zu den wichtigsten online-Regel(unge)n:

Handys/private digitale Endgeräte (jeweils mit Zubehör): …dürfen an der Johanna – im Interesse der Erreichbarkeit der Schüler*innen für die Eltern – als Ausnahme von der „No Handy“-Regel – mitgeführt, auf dem Gelände und in Gebäuden der Johanna-Eck-Schule aber nicht ohne Erlaubnis Erwachsener benutzt werden. Unautorisierte Verwendung löst den Einzug der Geräte aus, die dann an Erziehungsberechtigte ausgehändigt werden. Bei mehrfachen Verstößen erlischt die Erlaubnis der Mitnahme von digitalen Endgeräten in die Schule.

Abwesenheitsmeldungen: …erfolgen bitte über elektronische Nachricht, damit alle Personen, die es wissen müssen, gleichzeitig erfahren und in der An-/Abwesenheits-Datenbank einsehen können und sich keine Sorgen um Ihr Kind machen müssen. Dafür sollte die „Krank-Meldung“ bis 9.40 h des ersten Fehltages eintreffen. Erwartete Verspätungen müssen sie nicht mitteilen, da auf dem Zeugnis nur Fehlzeiten, aber nicht Verspätungen differenziert als entschuldigt oder unentschuldigt ausgewiesen werden. Wichtig: Die Abwesenheitsmeldung gilt ersetzt nicht die schriftliche „Entschuldigung“ des/der erziehungsberechtigten, die der Schule spätestens am dritten Fehltag vorliegen muss (ggfs. mit Hinweis / Attest über weitere zu erwartende Fehltage).

Bewährte Informations- und Lernplattformen: Für Schüler*innen die nicht krank sind, aber zeitlich befristet für Präsenz ausfallen (z.B. wegen Eltern-Kind-Kuren, Reha-Maßnahmen), bzw. sich für kurzzeitige Abwesenheiten über den Lernstoff ihrer Lerngruppe informieren möchten, werden erfolgreiche Online-Angebote beibehalten.