Hinweis zu Attest-Regelungen für Schüler*innen-Fehlzeiten

Mit Rücksicht auf die starke Belastung des Gesundheitssystem im Allgemeinen und von Arztpraxen im Besonderen hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Jahresbeginn 2023 auf die geltende AV hingewiesen und bekräftigt, dass bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes in der Regel ein Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten ausreicht. Das deckt sich mit der an der Johanna geübten Praxis, dass Atteste nur in besonderen Fällen verlangt werden…

…nämlich:

1.: …bei bestehender – den Erziehungsberechtigten offiziell mitgeteilten – Attestpflicht.

2.: …bei begründeten Zweifelsfällen.

In allen anderen Fällen bauen wir an der Johanna weiterhin auf das vertrauensvolle Verhältnis zu unser Elternschaft und das Bildungsinteresse an möglichst umfänglicher/vollständiger Wahrnehmung des Rechts auf Bildung für die Kinder/Jugendlichen. Wir helfen Ihnen gerne, Wartezeiten in „virenverseuchten“ Wartezimmern zu vermeiden. An der Johanna gilt grundsätzlich die Devise: „Vertrauen gegen Vertrauen!“