„Weihnachtsamnestie“ für eingezogene Mobiltelefone und Zubehör
Im Unterschied zu der üblichen Regelung, dass wiederholt eingezogene Handys (und/oder Zubehör) bei wiederholtem Verstoß nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt werden, gilt wegen der Koppelung von Ferien in Verbindung mit der verlängerten Zeit ohne Präsenzunterricht eine „Weihnachtsamnestie“: Das heißt, dass die noch im Sekretariat befindlichen und die in dieser Woche eingezogenen Endgeräte ausnahmsweise noch bis Mittwoch direkt an die Schüler*innen zurückgegeben werden – am Ende des Unterrichtstages.