Nützliche Tipps zur „Handy“-Regelung
Dem einen oder der anderen sind die Details der Regeln von Handys und anderen elektronischen Endgeräten in der Johanna-Eck-Schule (JES) offenbar nicht mehr gut im Gedächtnis. Deshalb lohnt es sich, auch zu Hause nochmal zu besprechen, unter welchen Bedingungen man das Handy – ausgestellt – an der JES dabei haben darf und in welchen Situationen der Handy-Gebrauch mit vorheriger Erlaubnis ausnahmsweise an unserer Schule zulässig ist und in welchen nicht; und besonders wichtig: wie man den Einzug von elektronischen Endgeräten vermeidet, bzw. welche Rückgabe-Regeln für eingezogene Handys gelten.
Erinnerung an Regelung für die Rückgabe eingezogener Handys:
Wenn Handys (und andere elektronische Endgeräte) wegen Verstoßes gegen die Nutzungsregeln durch Lehrkräfte oder andere an der Schule beruflich tätige Erwachsene eingezogen werden, können diese beim ersten Verstoß in der Regel zum Ende des Schultages im Sekretariat wieder abgeholt werden. Für den Wiederholungsfall sieht die Handy-Regelung der Schule weiterhin vor, dass das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten herausgegeben wird.
Achtung: Für diese schulweite Regelung ist unerheblich, ob das Gerät bei wiederholten Verstößen an verschiedenen Tagen von unterschiedlichen Lehrkräften eingezogen wurde. Da Lehrkräfte im Einzelfall nicht unbedingt wissen, ob das von ihnen eingezogene Gerät das erste Mal oder bereits zuvor im Sekretariat „landete“, gilt: „schulweite Zählung“ der individuellen Verstöße.
Um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, die Regeln zu erinnern und zu respektieren, erhalten sie nach der ersten Rückgabe eines Geräts zum Schultages-Ende den deutlichen Hinweis, dass beim nächsten Verstoß die Aushändigung des Geräts nur noch an Erziehungsberechtigte erfolgt.
In Ausnahmefällen, etwa bei inkompatiblen Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern werden pragmatische Lösungen gefunden, die Rückgabe anders zu regeln – jedoch nicht vor dem nächsten Schultag!