Johanna Eck & Wir

"Die Menschen, so will es mir scheinen, bilden eine große Einheit, und wo sie einander unrecht tun, schlagen sie sich selbst und allen ins Gesicht."

Johanna Eck, Gerechte unter den Völkern

Abwesenheitsmeldungen für Ihr Kind per E-Mail

Kann Ihr Kind aus wichtigem Grund, zum Beispiel Krankheit, Ansteckungsgefahr, unabweisbarer Behörden-Termin nicht in die Schule kommen, müssen Sie es am ersten Abwesenheitstag – bitte vor Unterrichtsbeginn – abwesend melden. Bitte schicken Sie eine Mail an die dafür an der Schule eingerichteten Jahrgangsadressen Adressen.

Bitte nennen Sie in der Mail: Name und Vorname Ihres des Kindes, seine/ihre Klasse und den Grund (z.B.: „Krankheit, Termin für Kinder-Ausweis beim Bürgeramt“) an. Ist bereits absehbar, dass das Kind am nächsten Tag noch nicht wieder in die Schule kommen können wird, bitte darauf hinweisen und voraussichtliche Dauer der Anwesenheit angeben: zum Beispiel:. “ …kann wahrscheinlich erst Montag wieder am Unterricht teilnehmen“.

Bitte unbedingt beachten: Anders als von manchen Schüler*innen vermutet, ersetzt die elterliche Abwesenheitsmeldung nicht die übliche, handschriftlich von einem/einem Erziehungsberechtigten unterschriebene „Entschuldigung“. Erst wenn diese vorliegt, kann die Fehlzeit in der Anwesenheits-Datenbank auf „entschuldigt“ gestellt werden.

In Ausnahmefällen ist die Abwesenheitsmeldung auch telefonisch im Sekretariat möglich. Bitte bedenken Sie aber, dass Sie vielleicht nicht rechtzeitig telefonisch durchkommen, während Sie eine Krankheit, die sich bereits nachmittags/abends ankündigt per Mail bequem schon abends schreiben und dann sicher sein können, dass die Abwesenheitsmeldung rechtzeitig vorliegt.

In naher Zukunft wird es für Erziehungsberechtigte auch möglich sein, vorhersehbare Abwesenheiten selbst in der Anwesenheits-Datenbank einzutragen, die jetzt schon für Eltern einsehbar ist. Auch hier ist dann noch die handschriftlich unterschriebene „Entschuldigung“ nachzureichen.

Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit ist in der Regel ab dem 3. Abwesenheitstag ein ärztliches Attest notwendig. In Einzelfällen kann für Schüler*innen auch Attestpflicht angeordnet werden. Dauert eine Krankheit längere Zeit, bitte die Atteste (Krankschreibungen/Folgekrankschreibungen) der Schule per Post zusenden.

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen eines gebrochenen Arms, zeitweise nicht am Sport teilnehmen, ist eine Befreiung von der Teilnahme am Sport selbst möglich.

Von der Krank- oder Abwesenheitsmeldung zu unterscheiden ist (siehe oben) die – weiterhin erforderliche nachträgliche – „Entschuldigung“. Sie ist weiterhin – wie bisher – von einer/einem Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschrieben einzureichen. Die Entschuldigung muss neben Name, Vorname und Klasse des Kindes eine sachbezogene Erläuterung/Begründung für das Unterrichtsversäumnis (z. B. Krankheit) enthalten, so wie den genauen Zeitraum der Abwesenheit angeben.

Bitte versehen Sie die Unterschrift mit dem Namen des/der unterzeichnenden, damit die Klassenleitung sehen kann, wer die „Entschuldigung unterschrieben hat. Sie wird i.d.R. am Tag der Rückkehr des Kindes in die Schule bei der Klassenleitung abgegeben. Nutzen Sie gerne unseren praktischen Vordruckunseren Vordruck!

Unabhängig von der Dauer der Abwesenheit und von dem umstand ob Fehlzeiten entschuldigt sind oder nicht, ist versäumter Unterrichtsstoff ebenso selbstständig nachzuholen, wie eventuell dazugehörige Übungs-Arbeitsaufträge. Durch Fehlzeiten versäumte Vorbereitungsstunden für Klassenarbeiten berechtigen auch nicht zum Nachschreiben. Diese Möglichkeit wird nur gewährt, wenn zur Zeit der Klassenarbeit eine entschuldigte Fehlzeit vorlag. Bei längerer Krankheit Ihres werden individuell sinnvolle Lösungen und Regelungen im Sinne ihres Kindes gefunden.