Beurlaubungen Ihres Kindes aus wichtigem Grund
Beurlaubungsanträge sind rechtzeitig vorab und schriftlich mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten zu stellen. Eine einfache Mail genügt nicht. Die Beurlaubung gilt erst als erteilt, wenn Sie Ihnen schriftliche bestätigt wird: bei Beurlaubungen für einen oder zwei tage, durch die Klassenleitung, bei Beurlaubungen für drei oder mehr tage per Brief durch die Schulleitung. Eine Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung, z.B. aus pädagogischen Gründen, wird Ihnen in jedem Falle schriftlich mitgeteilt.