Erinnerung an Beurlaubungsregeln in Nähe der Sommerferien
Auch in Pandemiezeiten und für den derzeitigen Wechsel-Unterricht gelten die üblichen Freistellungs- und Beurlaubungsregeln: 1. Freistellungen und Beurlaubungen für so genannte „Ferienanschlusstage“ unmittelbar vor oder nach Schulferien sind schulgesetzlich verboten und nicht möglich.
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